Was hat Sie nach Ihrer Zeit im Ministerium dazu bewogen, die Leitung der JVA Rockenberg zu übernehmen – und wie ordnen Sie den Wechsel persönlich ein?
Meine Aufgaben im Ministerium haben mich zu verschiedenen Anlässen – zum Beispiel beim jährlichen Prof. Dr. Helmut Fünfsinn-Gedächtnisturnier oder beim Austausch über Maßnahmen im Bildungsbereich – immer wieder in die JVA Rockenberg geführt. Hier wurde für mich deutlich, dass im Jugendvollzug Wirksamkeit, Veränderung und Gestaltung in ganz besonderem Maße möglich sein können. Vor allem aber bin ich in Rockenberg immer wieder Bediensteten begegnet, deren Persönlichkeit, Haltung und Können mich beeindruckt haben. Als die Stelle der Behördenleitung ausgeschrieben wurde, war für mich die Frage „Passen diese JVA und ich zueinander?“ konkret – und nach reiflicher Überlegung die Antwort klar: Diesen Schritt will ich wagen!
Der Wechsel ist für mich natürlich auch persönlich eine Zäsur. Ich vertrete nun eine JVA nach außen und trage als Behördenleiter die Verantwortung für den gesamten Vollzug – für die sichere Unterbringung und Erziehung von bis zu 170 jungen Gefangenen ebenso wie für die Belange meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das ist eine große Aufgabe, die natürlich auch meinem privaten Umfeld einiges abverlangt. Denn geführt wird durch Präsenz und „von vorne“. Und zugleich kann ich nach einem halben Jahr im Amt aus Überzeugung sagen: Den Schritt in die Leitung der JVA Rockenberg habe ich nicht bereut, und ich erlebe meine Aufgabe im Vollzug als außerordentlich erfüllend und motivierend. Dafür bin ich sehr dankbar.
Wie hat sich die Klientel im Jugendvollzug in den letzten Jahren verändert – und welche Herausforderungen ergeben sich daraus für den Alltag in Rockenberg?
Wir nehmen in der Praxis des Jugendvollzugs deutliche Defizite junger Gefangener in der Gemeinschaftsfähigkeit und ganz besonders in der elementaren Grundbildung wahr. Damit gehen vielschichtige Herausforderungen für die tägliche Vollzugsgestaltung einher. Dazu zählen die Vermittlung grundlegender Regeln des Sozialverhaltens, das Aufzeigen notwendiger Grenzen sowie die schulische und berufliche Bildung in Haft. Zugleich stellen diese Entwicklungen die Bediensteten im Vollzug vor besondere Anforderungen.
Diesen Herausforderungen begegnen wir aktiv durch die stetige Anpassung und Weiterentwicklung unserer vollzuglichen Maßnahmen und Abläufe. Ein großes Augenmerk liegt dabei auf der guten interdisziplinären Zusammenarbeit und den Arbeitsbedingungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Fachrichtungen.
Kommen Jugendliche aus Ihrer Sicht zu früh oder zu spät in Haft – oder stellt sich die Frage ganz anders?
Die Entscheidung über die Inhaftierung Jugendlicher treffen unabhängige Gerichte. Nach dem Jugendgerichtsgesetz wird die Jugendstrafe dann verhängt, wenn wegen der schädlichen Neigungen des Jugendlichen, die in der Tat hervorgetreten sind, Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel zur Erziehung nicht ausreichen oder wenn wegen der Schwere der Schuld Strafe erforderlich ist. Diese gerichtlichen Entscheidungen habe ich, als Teil der Exekutive, weder zu beurteilen noch zu kommentieren. Vielmehr gilt es, die zugrundeliegenden Erwägungen sorgsam in der Vollzugsgestaltung zu berücksichtigen.
Mir ist folgender Gedanke wichtig: Die Jugendhaft ist das letzte Mittel, wenn alle anderen staatlichen Maßnahmen ausgeschöpft sind – die „ultima ratio“. Zugleich ist die Persönlichkeitsentwicklung Jugendlicher nicht abgeschlossen, was eine große Chance für Veränderungen selbst nach schweren Straftaten ist. Daraus folgt in einem rechtsstaatlichen Jugendvollzug die besondere Verpflichtung, über die sichere Unterbringung der jungen Gefangenen hinaus die erzieherische Arbeit mit, durch und am Menschen in den Mittelpunkt zu stellen. Damit kann das Gefängnis zu einem Ort werden, an dem soziales und individuelles Lernen gelingt und sich Lebenswege zum Besseren wenden. Ich bin fest davon überzeugt, dass es dieser Ansatz ist, der nachhaltig zur Sicherheit der Allgemeinheit beiträgt. Denn die jungen Gefangenen von heute werden uns eines Tages in Freiheit wieder begegnen. Hier zu investieren, kann den erheblichen Schaden durch neue Straftaten und neue Haft verhindern und macht sich vielfach bezahlt. Deshalb verstehe ich persönlich den Jugendvollzug auch als einen unverzichtbaren Teil der kritischen rechtsstaatlichen Infrastruktur und der inneren Sicherheit unseres Landes.
Resozialisierung und Strafe: Wie oft begegnen Sie ehemaligen Jugendlichen später wieder (gibt es Daten hierzu) – und was entscheidet aus Ihrer Sicht darüber, ob jemand den Weg zurück in die Gesellschaft schafft?
Die mir bekannten länderübergreifenden Daten deuten darauf hin, dass rund zwei Drittel der jugendlichen und heranwachsenden Haftentlassenen nicht wieder inhaftiert werden.
Eine einfache oder gar absolute Antwort auf die große Frage, was entscheidet, ob jemand den Weg zurück in die Gesellschaft schafft, gibt es aus fachlicher Sicht nicht. Jeder Mensch, jeder Lebensweg und jede Tat sind ja letztlich anders. Bei Jugendlichen kommt die hochdynamische Persönlichkeitsentwicklung in der Pubertät hinzu. Die Ursachen der Straffälligkeit und der daraus folgende Maßnahmenbedarf können deshalb immer nur im Einzelfall in professionellen Diagnoseverfahren identifiziert werden. Das ist ein Grundgedanke des Resozialisierungskonzepts der hessischen Vollzugsgesetze. Dennoch lassen sich kriminologisch durchaus bestimmte kriminogene Risikofaktoren erkennen. Zum Beispiel fehlende schulische und berufliche Qualifikation, Schulden- und Suchtprobleme, mangelnde familiäre oder soziale Integration oder individuell schädliches Verhalten und Einstellungen etwa zur Gewalt. Ein auf Resozialisierung ausgerichteter Jugendvollzug setzt gezielt daran an, in der Haft diese individuellen kriminogenen Risikofaktoren zu reduzieren und Schutzfaktoren zu stärken. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Resozialisierung gelingt.
Natürlich kommt es vor allem für Jugendliche auch darauf an, wie es für sie nach der Haft weitergeht – die Resozialisierung hört ja nicht an der Anstaltsmauer auf, sondern muss sich gerade in Freiheit bewähren und im Grunde auch in der Gesellschaft weitergetragen werden.